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Rektor_in der Universität für Weiterbildung Krems (w/m/d)
An der Universität für Weiterbildung Krems ist die Funktion des/der Rektor_in gemäß § 23 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 idgF zu besetzen. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre. Eine zweimalige Wiederwahl ist zulässig. Die Funktion des/der Rektor_in ist im Rahmen eines befristeten Dienstverhältnisses zur Universität für Weiterbildung Krems auszuüben. Der Arbeitsvertrag und die Zielvereinbarung werden mit dem Universitätsrat abgeschlossen.
Wir suchen eine international erfahrene und wissenschaftlich ausgewiesene Führungspersönlichkeit, die mit Gestaltungswillen, Innovationskraft und Umsetzungsstärke die Universität für Weiterbildung Krems leiten und an zukünftigen Anforderungen national wie international auszurichten vermag.
Über die Universität für Weiterbildung Krems
Die Universität für Weiterbildung Krems bietet ein breites Studienangebot an Bachelor-, Master- un...